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BVerwG, 12.03.1998 - 9 B 235.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschluss des Asylanspruch durch die Drittstaatenregelung bei Verbringen einer Gruppe Asylsuchender nach Deutschland in einem Lkw durch Schlepper, die darauf achten, dass niemand bis zur Einschleusung nach Deutschland wegläuft
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1997 - A 12 S 2734/96
- BVerwG, 12.03.1998 - 9 B 235.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97
Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 9 B 235.98
Nach dem Urteil vom 2. September 1997 (BVerwG 9 C 5.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen -) ist für die Anwendbarkeit der Drittstaatenklausel die objektiv bestehende Möglichkeit für den Ausländer entscheidend, in einem der von ihm auf seiner Flucht berührten Drittstaaten einen ausreichenden Schutz vor politischer Verfolgung zu erlangen; auf die tatsächliche Möglichkeit des Anbringens eines Schutzgesuchs durch den einzelnen Ausländer kommt es danach nicht an.